Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Musikboxen [Bircher & Co Veranstaltungstechnik], Schweiz

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverhältnisse zwischen [Bircher & Co Veranstaltungstechnik], nachfolgend "Vermieter", und seinen Kunden, nachfolgend "Mieter", bezüglich der Vermietung von Musikboxen und zugehörigem Zubehör. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Vermieter überlässt dem Mieter Musikboxen und ggf. weiteres Zubehör zur zeitlich befristeten Nutzung. Art und Umfang der Mietgegenstände sowie Dauer und Preis der Vermietung richten sich nach der individuell vereinbarten Offerte bzw. Bestätigung.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme einer schriftlichen oder mündlichen Offerte, durch Unterzeichnung eines Mietvertrags oder durch tatsächliche Übergabe der Geräte.

§ 4 Übergabe und Rückgabe

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenzunehmen und nach Ablauf der Mietdauer vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

(2) Bei verspäteter Rückgabe oder unvollständiger Rückgabe behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Mietkosten und ggf. Schadenersatz zu verrechnen.

§ 5 Haftung bei unvollständiger Leistung / Lieferung

(1) Der Vermieter bemüht sich um vollständige und rechtzeitige Lieferung bzw. Übergabe der vereinbarten Mietgegenstände.

(2) Sollte es aus logistischen oder technischen Gründen zu einer unvollständigen Leistung kommen (z. B. verspätete Lieferung, fehlendes Zubehör, technische Defekte), so hat der Mieter lediglich Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen oder vollständigen Mietbetrags.

(3) Jeglicher weitergehende Anspruch auf Ersatzleistungen, Schadenersatz oder Entschädigung – insbesondere für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Folgeschäden – ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Absicht seitens des Vermieters nachgewiesen wird.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten bei Übergabe sofort zu melden.

§ 6 Haftung des Mieters bei Beschädigung oder Verlust

(1) Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und gegen Schäden, Verlust und Diebstahl zu sichern.

(2) Für sämtliche während der Mietdauer entstandenen Schäden oder Verluste – unabhängig vom Verursacher – haftet der Mieter in vollem Umfang.

(3) Führt ein Schaden dazu, dass der Vermieter die Musikbox oder das Zubehör nicht weitervermieten kann, haftet der Mieter zusätzlich für den daraus entstehenden Mietausfall, maximal jedoch für 14 Kalendertage. Als Berechnungsgrundlage gilt der übliche Tagesmietpreis.

(4) Bei Totalschaden oder Verlust haftet der Mieter für die vollen Wiederbeschaffungskosten sowie für den entgangenen Umsatz während der Ersatzbeschaffung (höchstens 14 Tage).

(5) Die Haftung entfällt nur, wenn der Mieter beweist, dass ihn kein Verschulden trifft (Art. 97 OR).

§ 7 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt im Voraus oder gemäss individueller Vereinbarung. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäss OR.

§ 8 Stornierung durch den Mieter

(1) Eine Stornierung ist bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn kostenlos möglich.

(2) Bei einer Stornierung zwischen dem 13. und dem 7. Kalendertag vor Mietbeginn werden 50 % des vereinbarten Mietbetrags fällig.

(3) Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis (100 %) zu zahlen, sofern keine anderweitige Vermietung möglich ist.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vermieters, sofern keine abweichende zwingende gesetzliche Regelung zur Anwendung kommt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu ersetzen.